Die Ergotherapie ist eine Dienstleistung, die dem MTD-Gesetz unterliegt. 

Sie benötigt vorab eine ärztliche Verordnung.

 

Ergotherapie wird von Ihrem behandelnden Arzt (Allgemeinmediziner, Neurologe, Kinderarzt) verordnet. Für Klienten, die bei der SVS versichert sind, ist eine Bewilligung seitens des Kostenträgers notwendig.

 

Ich bin Wahltherapeutin folgender Krankenkassen:

  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter/Eisenbahn und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft/Bauern (SVS)

 

Die Therapiekosten werden je nach Kasse unterschiedlich refundiert, ebenso die Zusatzkosten für den Hausbesuch. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Kostenträger.

 

Seit 1. 1. 2019 stehe ich als Vertragstherapeutin der Österreichischen Gesundheitskasse für die dortigen Versicherten zur Verfügung. Nach der ärztlichen Verordnung der Ergotherapie wird die Behandlung von mir direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.