Die Ergotherapie ist eine Dienstleistung, die dem MTD-Gesetz unterliegt.
Sie benötigt vorab eine ärztliche Verordnung.
Die Ergotherapie wird von Ihrem behandelnden Arzt (Allgemeinmediziner, Neurologe, Kinderarzt) verordnet und muss durch den Chefarzt des entsprechenden Kostenträgers (Krankenkasse) bewilligt
werden.
Ich bin Wahltherapeutin folgender Krankenkassen:
- Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter/Eisenbahn und Bergbau (BVAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft/Bauern (SVS)
Bitte lassen Sie die Verordnung vor der ersten Therapieeinheit bewilligen.
Die Therapiekosten werden je nach Kasse unterschiedlich refundiert, ebenso die Zusatzkosten für den Hausbesuch. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Kostenträger.
Seit 1. 1. 2019 stehe ich als Vertragstherapeutin der Österreichischen
Gesundheitskasse für die dortigen Versicherten zur Verfügung. Nach der ärztlichen Verordnung und chefärztlichen Genehmigung der Ergotherapie wird die Behandlung von mir direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.