Ärztliche Verordnung für Ergotherapie

 

Auf der ärztlichen Verordnung sollten folgende Informationen zu finden sein:

 

  • Mein Name als zuständige Ergotherapeutin
  • Anzahl der verordneten Einheiten und Länge dieser (zB 10 x Ergotherapie à 60 Minuten bzw. 30 Minuten)
  • Diagnose(n)
  • bei Bedarf: Art der verordneten Lagerungsschiene
  • gewünschter Hausbesuch (wenn medizinisch erforderlich)
  • kurze Zielsetzung als Begründung der angesetzten Therapieeinheiten

 

 

ACHTUNG! Bei Fehlen einzelner oder mehrerer Komponenten auf der Verordnung ist es möglich, daß der Kostenträger die Kostenübernahme ablehnt!

 

Versicherte bei der SVS müssen die Verordnung spätestens nach dem ersten Termin bei der Versicherung zur Genehmigung einreichen - Sie erhalten hierfür von mir einen kurzen ergotherapeutischen Behandlungsplan.