Ärztliche Verordnung für Ergotherapie
Auf der ärztlichen Verordnung sollten folgende Informationen zu finden sein:
- Mein Name als zuständige Ergotherapeutin
- Anzahl der verordneten Einheiten und Länge dieser (zB 10 x Ergotherapie à 60 Minuten bzw. 30 Minuten)
- Diagnose(n)
- bei Bedarf: Art der verordneten Lagerungsschiene
- gewünschter Hausbesuch (wenn medizinisch erforderlich)
- kurze Zielsetzung als Begründung der angesetzten Therapieeinheiten
ACHTUNG! Bei Fehlen einzelner oder mehrerer Komponenten auf der Verordnung ist es möglich, daß der Kostenträger die
Kostenübernahme ablehnt!